2./3. Schwangerschaftsdrittel

Ultraschalldiagnostik

2. Schwangerschaftsdrittel

(Feindiagnostik, Organscreening, Fehlbildungsultraschall, um die 20. – 22. Schwangerschaftswoche)

Die weiterführende Ultraschalluntersuchung im II. Trimenon beinhaltet die Beurteilung der zeitgerechten fetalen Entwicklung, der Organmorphologie incl. des fetalen Herzens (fetale Echokardiographie), der Fruchtwassermenge, der Morphologie und des Sitzes der Plazenta (Mutterkuchen) sowie eine dopplersonographische Untersuchung der mütterlichen und fetalen Gefäße. Der optimale Untersuchungszeitpunkt für die Untersuchung liegt zwischen der 20. und 23. Schwangerschaftswoche.

Durch diese feindiagnostische Untersuchung kann neben Herzfehlern eine Vielzahl an Fehlbildungen z.B. der Wirbelsäule, der Nieren oder auch des Gesichtes diagnostiziert werden, die im Rahmen des Ersttrimesterscreenings noch nicht erkannt werden kann. Auch die dreidimensionale (3D-) Sonographie kommt hier zum Einsatz. Daneben ist eine erneute individuelle Risikoanalyse für Chromosomenstörungen unter Einbeziehung des Ersttrimesterscreenings möglich.

Ein sicherer Ausschluss einer genetischen Störung (z.B. Down-Syndrom) ist allerdings nur durch eine invasive Diagnostik (Amniozentese) möglich. Alternativ stehen seit kurzer Zeit auch nicht-invasive Tests (z.B. PraeNa-Test) zur Verfügung, deren Indikation und Grenzen jedoch ausführlich mit der Patientin besprochen werden müssen.

Ultraschalldiagnostik

3. Schwangerschaftsdrittel

(Späte Feindiagnostik und Verlaufsuntersuchungen, um die 30. Schwangerschaftswoche)

Die Untersuchung im letzten Schwangerschaftsdrittel dient in erster Linie der Kontrolle des kindlichen Wachstums. Durch die Bestimmung der Fruchtwassermenge und die Untersuchung mütterlicher und kindlicher Gefäße (Dopplersonographie) kann die Versorgung des Feten durch die Plazenta (Mutterkuchen) beurteilt werden.

Somit können kindliche Gefahrenzustände meist rechtzeitig erkannt werden. Insbesondere bei Auffälligkeiten im Rahmen des Zweittrimesterscreenings, bei Mehrlingsschwangerschaften, Verdacht auf Mangelversorgung, verminderter Fruchtwassermenge, aber auch bei Verdacht auf das Vorliegen einer kindlichen Infektion oder Blutgruppenunverträglichkeit werden Untersuchungen in diesem Zeitraum veranlasst.

Auch einige Fehlanlagen von Organen können gelegentlich erst in diesem fortgeschrittenen Schwangerschaftsalter erkannt werden (z.B. Herzscheidewanddefekte, Harnabflussstörungen, Gerhirnfehlbildungen…). Durch die vorgeburtliche Kenntnis dieser Störungen kann das geburtshilfliche und neonatale (kinderärztliche) Management optimiert werden.