Fetale Echokardiographie

Herzultraschall

Die fetale Echokardiographie dient der vorgeburtlichen Erkennung von angeborenen Fehlbildungen des Herzens und ist Bestandteil der differenzierten Organdiagnostik in der 20.-23. SSW. Herzfehler zählen zu den häufigsten angeborenen Fehlbildungen und eine frühzeitige Diagnosestellung ermöglicht es, die weitere Überwachung der Schwangerschaft, Geburt und anschließende Versorgung optimal zu organisieren.

Unser Ziel ist es zusammen mit unseren Kooperationspartnern (Deutsches Herzzentrum München) betroffene Paare umfassend und interdisziplinär zu untersuchen, zu informieren und das Neugeborene einer bestmöglichen Versorgung zu zuführen.

Zur fetalen Echokardiographie gehören die Beurteilung von Lage und Größe des Herzens, der Morphologie der Herzkammern und- klappen sowie der zuzuführenden Venen und abgehenden großen Gefäßen. Durch eine gezielte Echokardiographie und unter Zuhilfenahme spezieller Ultraschalltechniken wie Farbdoppler, gepulster Doppler, M-Mode und 3D-Techniken (STIC) lassen sich ca. 85% aller angeborenen Herzfehler erkennen. Die Voraussetzungen hierzu sind eine spezielle Ausbildung und Erfahrung des Untersuchers in Verbindung mit hoher Qualität des Gerätes.

Eine differenzierte Herzbeurteilung sollte durchgeführt werden bei:

  • erhöhter Nackentransparenz im Ersttrimesterscreening
  • V.a. Herzfehler bei der Ultraschalluntersuchung
  • auffälligem CTG, V.a. Rhythmusstörungen
  • Herzfehler in der Familie
  • mütterlicher Erkrankung, z.B. Diabetes mellitus, Autoimmunerkrankungen usw.
  • Einnahme von Medikamenten, Drogen, Alkohol
  • Infektionen der Mutter: Röteln, Cytomegalie, Toxoplasmose

Bei entsprechenden Hinweisen wie z. B. verdickter Nackenfalte in der Frühgravidität kann bereits in der ca. 16. SSW eine frühe Herzbeurteilung erfolgen.